KFZ- Sachverständigenbüro Heinrich Hehr

Kfz.-Sachverständigenbüro

 

 

 

 

 Willkommen auf unserer Webseite           Servicetelefon: 06621- 91 91 73   

 

 

Im vergangenen Jahr ereigneten sich rund zwei Millionen Unfälle mit reinen Blechschäden. Richtiges Verhalten ist auch nach harmlosen Karambolagen das A und O, um sich nicht strafbar zu machen oder Geld zu verlieren.

 Sie haben einen Unfall gehabt... Was nun?

Den ersten richtigen Schritt haben Sie schon mal gemacht. Sie haben zu unseren Seiten gefunden! Herzlich Willkommen! Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um die zuverlässige und sachkundige Erstellung von Schadengutachten und Bewertungen geht.

Checkliste zum richtigen Verhalten am Unfallort

Statistisch gesehen ist die Anzahl der Unfälle bei Urlaubsfahrten relativ gering. Ist man dennoch plötzlich betroffen, fährt man mit einer Checkliste zum richtigen Verhalten am Unfallort gut. "Alle Beteiligten sind nach einem Unfall angespannt. Oft fallen einem dann die einfachsten Handgriffe nicht mehr ein". Wir raten  Autofahrern, eine Checkliste mitzuführen, an der man sich im Falle des Unfalls orientieren kann.

Folgende Punkte sind wichtig:

Unfallstelle sichern

Nach einem Zusammenstoß sofort anhalten und Motor abstellen. Nehmen Sie ein paar tiefe Atemzüge, das sorgt in der Aufregung für ein bisschen Ruhe. Schalten Sie die Warnblinklichter ein. Falls Sie den Verkehr behindern, steigen Sie vorsichtig aus, achten Sie auf den fließenden Verkehr und stellen Sie dann ein Warndreieck auf. Als Faustregel gilt: mindestens 150 Schritte gehen, auf der Autobahn 250. Bei nur geringem Schaden am Fahrzeug können Sie das Fahrzeug an die Seite fahren.

Hilfe leisten

Leisten Sie Verletzten Erste Hilfe, so gut sie können. Kinder und unverletzte Personen, die keine Hilfe leisten, sollten sich nicht auf der Fahrbahn aufhalten. Auf der Autobahn gilt: hinter der Leitplanke warten. Wenn der Zustand der Verletzten es zulässt, sollten auch diese aus dem Gefahrenbereich gebracht werden.

Hilfe holen

Rufen Sie, wenn nötig, mit Ihrem Mobiltelefon Polizei und Unfallhilfe oder bitten Sie andere, dies für Sie zu tun (Telefon: 110 bzw. 112). Auf Autobahnen nutzen Sie die Notrufsäulen. So wird Ihr Standort gleich ermittelt. Denken Sie bei der Schilderung des Unfalls an die "W-Fragen":

  • Wer ruft an?
  • Wo ist der Unfallort?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen liegen vor?
  • Warten, ob Rückfragen kommen

Am Unfallort bleiben

Bei Parkremplern reicht es keinesfalls, dem Besitzer des beschädigten Autos eine Visitenkarte oder einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer zu stecken und nach angemessener Wartezeit weiterzufahren. Im Sinne des Gesetzes ist das schon Unfallflucht und somit strafbar. Das richtige Verhalten am Unfallort: sofort die Polizei informieren, Personalien angeben und den Sachverhalt schildern.

Unfallsituation fotografieren 

Kreuzung blockieren wegen eines zerbrochenen Scheinwerferglases lohnt sich nicht. Doch häufig fahren die Beteiligten an den Straßenrand, ohne die Unfallsituation fotografiert zu haben. Somit geht wichtiges Beweismaterial verloren, sollte es im nachhinein Unstimmigkeiten zwischen den Kontrahenten geben. Idealerweise werden die Unfallstelle markiert und die Fahrzeugpositionen zusätzlich fotografiert.

Kennzeichen und Personalien aufnehmen

Wer im guten Glauben lediglich die Telefonnummern austauscht, kann das Nachsehen haben. Richtig verhalten sich die Unfallbeteiligten, wenn sie am Unfallort gegenseitig die Nummern aus den Personalausweisen, das Kennzeichen und den Namen des jeweiligen Haftpflichtversicherers notieren.

Namen und Adressen von Passanten aufschreiben

Die Unfallgegner vergessen, anwesende Zeugen anzusprechen - bloß nicht! Man sollte sich unbedingt die Namen und Adressen von Passanten aufschreiben, die das Geschehen beobachtet haben. Das ist um so wichtiger, wenn Mitinsassen im Auto waren. Kommt es unter Umständen später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wirken unbeteiligte Zeugen glaubwürdiger als Beifahrer.

Richtiges Verhalten am Unfallort: Immer die Polizei hinzuziehen

Ohne Polizei reine Blechschäden untereinander regeln? Das muss nicht sein. Vor allem bei großem Sachschaden oder wenn vor Ort schon Unstimmigkeit darüber herrscht, wer den Unfall verursacht hat, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Gleiches gilt, wenn der Verdacht besteht, dass jemand - wenn auch nur leicht - verletzt wurde.

Unabhängige Berater fragen

Unfallhilfe von Werkstätten, Autovermietungen oder der gegnerischen Versicherung anzunehmen, kann sich nachteilig auswirken. Es besteht die Gefahr, dass unabhängige Berater wie Anwälte und Sachverständige umgangen werden und man nicht den vollen Schadenersatz bekommt.

Kfz.- Sachverständigen beauftragen !